Individuelle Förderung
Nach dem Schulgesetz haben alle Schülerinnen und Schüler ein Recht auf individuelle Förderung. Das heißt, jeder Schüler, jede Schülerin ist gemäß seinen/ihren Fähigkeiten und Neigungen zu fördern. Insofern ist individuelle Förderung immer auch ein Entwicklungsprozess, der sich an den Bedürfnissen unserer Schüler/-innen und Schule orientiert und damit ein wichtiger Bestandteil unserer Schulentwicklung. Diverse Arbeitsgemeinschaften sind in der Schulentwicklungsarbeit miteinander vernetzt und arbeiten auf dieser Grundlage am Förderkonzept mit.
Die Realschule Gummersbach-Hepel orientiert sich bei ihrem Konzept zur individuellen Förderung an den vier Handlungsfeldern der Kriterien des Gütesiegels Individuelle Förderung NRW. Dabei setzt sie aber eigene Schwerpunkte in Abhängigkeit von der Schulform Realschule und den spezifischen Bedingungen und Möglichkeiten unserer Schule.