Zentrale Prüfung Klasse 10

Die zentralen Leistungsüberprüfungen sind Teil des Abschlussverfahrens zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife). An den zentralen Prüfungen nehmen alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 teil.

Fächer

Alle Schülerinnen und Schüler werden in Deutsch, Mathematik und Englisch schriftlich geprüft. Mündliche Prüfungen finden ausschließlich als Abweichungsprüfungen, nicht aber in einem zusätzlichen vierten Prüfungsfach statt.

Termine 2025

Die zentralen schriftlichen Prüfungen finden statt am

Dienstag, 27. Mai 2025 im Fach Deutsch
Dienstag, 03. juni 2025 im Fach Englisch
Donnerstag, 05. Juni 2025 im Fach Mathematik

Mündlichen Abweichungsprüfungen: 01. Juli 2025

Bekanntgabe der Vornoten und Prüfungsnoten: 23. Juni 2025

 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer für die schriftlichen Prüfungen ist wie folgt vorgegeben:
Deutsch – 150 Min. / Mathematik – 120 Min. / Englisch – 120 Min.

Gestaltung der Prüfungsaufgaben

Das Ministerium stellt die landeseinheitlichen Aufgaben für die schriftlichen Prüfungen zur Verfügung. Die schriftlichen Prüfungsaufgaben beruhen auf den geltenden Lehrplänen und Unterrichtsvorgaben für die jeweiligen Prüfungsfächer.
Die schriftlichen Prüfungen bestehen in allen Prüfungsfächern aus zwei Teilen:
In einem ersten kürzeren Teil werden Basiskompetenzen der Klasse 5 bis 10 überprüft. Im zweiten, umfangreicheren Teil werden Aufgaben oder Fragen gestellt, die aus dem Unterricht der Jahrgangsstufen 9 und 10 erwachsen.

Notengebung

In den Fächern der zentralen Leistungsüberprüfung werden die Leistungen der Schülerin bzw. des Schülers in der Jahrgangsstufe 10 in einer Jahresnote (Vornote) bewertet. Diese und die Note in der zentralen Prüfung (Prüfungsnote) werden gleich gewichtet (Verhältnis 1:1). Stimmen Jahres- und Prüfungsnote überein, ist sie auch die Abschlussnote. Bei Differenzen zwischen den Noten findet ggf. eine mündliche Abweichungsprüfung statt.
Beim Abweichen der Prüfungsnote von der Vornote gelten folgende Regelungen:
Bei einer Abweichung um eine Note entscheidet der/die Fachlehrer/Fachlehrerin in Absprache mit dem Zweitkorrektor über die Abschlussnote.
Abweichung um zwei Noten ohne mündliche Prüfung:
Sofern die Schülerin/der Schüler nicht an einer mündlichen Prüfung im betroffenen Fach teilnimmt, wird der Mittelwert aus Vornote und Prüfungsnote gebildet und von der Fachlehrerin/dem Fachlehrer die Abschlussnote festgelegt.
Bei der Abweichung um zwei Noten kann die Schülerin bzw. der Schüler eine mündliche Abweichungsprüfung beantragen. Schülerinnen/Schüler, die sich dieser freiwilligen mündlichen Prüfung unterziehen wollen, müssen schriftlich für die mündliche Prüfung angemeldet werden.
Weicht die Prüfungsnote um mehr als zwei Noten von der Vornote ab, ist eine mündliche Prüfung verpflichtend.

Regelungen für die mündlichen Prüfungen

Mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse werden den Schülerinnen/Schülern, deren Prüfungsergebnisse um zwei oder mehr Noten von den Vornoten abweichen, drei Unterrichtsvorgaben zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung mitgeteilt.
Die mündlichen Abweichungsprüfungen sind keine zentralen Prüfungen. Es handelt sich zudem um Einzelprüfungen. Die Aufgaben werden von der Fachlehrerin bzw. dem Fachlehrer gestellt. Sie müssen aus dem Unterricht in der Jahrgangsstufe 10 erwachsen. Die Schülerin oder der Schüler erhält eine Vorbereitungszeit von 10 Minuten, um sich mit der Aufgabe vertraut zu machen. Die Regelzeit der mündlichen Prüfung beträgt 15 Minuten.