Erprobungsstufe

Erprobungsstufe – Klassen 5 und 6
Der Neuanfang an einer weiterführenden Schule geht für viele Kinder mit Freude und Neugier einher. Manche aber haben Sorge und fühlen sich unsicher bei dem Gedanken an neue Mitschüler und eine neue Schule.

Die Realschule Gummersbach-Hepel hilft den Kindern beim Schulwechsel von der Grundschule und beim Neuanfang an der Realschule. Mit vielen Angeboten gestalten wir einen sanften Übergang:

  • Erstes Kennenlernen und Einschulungsfeier
  • Einführungswoche
  • Patenschaften
  • Beratungsgespräche für Eltern
  • Elternsprechtag
  • Diagnostikverfahren
  • Individuelle Förderung
  • Förderschiene in den Hauptfächern
  • Leseförderung
  • Methodenkompetenz
  • Hausaufgabenbetreuung
  • Projekt „Soziale Kompetenz“

Ein erstes Kennenlernen und die Einschulung noch vor Schuljahresbeginn bietet den Schülern die Möglichkeit vorab schon mal ihre Klassenkameraden zu treffen und gibt ihnen eine Orientierung. Der besonderen Situation des „Neuanfangs“ wird durch eine auf die jeweilige Klasse abgestimmte Einführungswoche am Anfang des Schuljahres Rechnung getragen. Patenschaften mit Schülern aus der Jahrgangsstufe 10 stehen den neuen Fünftklässlern zur Seite und helfen beim Eingewöhnungsprozess in den ersten Schulwochen, bei Wandertagen und während der großen Pausen.

Darüber hinaus gibt es eine intensive Zusammenarbeit den Fachlehrern einer Klasse und einen engen Kontakt mit den Eltern, z.B. durch Beratungsgespräche und den Elternsprechtagen. Regelmäßige Erprobungsstufenkonferenzen bieten zusätzlich die Möglichkeit, die individuelle Entwicklung der Schüler im Blick zu halten.

Die Realschule Gummersbach-Hepel bietet verschiedene Angebote zur individuellen Förderung und nutzt für die Umsetzung verschiedene Instrumente.
Zunächst werden Gespräche mit den Grundschulen geführt, um die notwendigen Förderbedarfe einordnen zu können. Zusätzlich kommt als Diagnoseinstrument der Hamburger Schultest (HST) zu Beginn der Klasse 5 zur Anwendung.
Der Hamburger Schultest misst die Fähigkeiten beim Leseverstehen, der Rechtschreibung, der Informationsentnahme und in Mathematik. Die Testergebnisse sollen helfen, den individuellen Förderbedarf genauer zu ermitteln.

Um die verschiedenen Lernausgangslagen besser konsolidieren zu können, ist eine Förderschiene in den Klassen 5 und 6 in Deutsch, Mathematik und Englisch eingerichtet. In diesem Rahmen erhalten betreffende Schüler auch eine LRS-Förderung.
Die Leseförderung wird durchgängig im Unterricht und zusätzlich in Klasse 6 durch Vorlesewettbewerb auf Klassen-, Schul- und Kreisebene gefördert.

Zur Einübung und Förderung der Methodenkompetenz haben die Klassen 5-7 eine Stunde pro Woche Methodentraining. Die einzelnen Bausteine sind im Methodentrainingskonzept (siehe Schulprogramm) verankert.

Weitere Förderung können die Schüler mit zusätzlichem Selbstlernmaterialien
in der Hausaufgabenbetreuung für die Klassen 5-7 erhalten.
In diesem Zusammenhang arbeiten wir auch mit dem Chancenwerk
zusammen. Hier helfen zusätzlich ältere Schüler, die zuvor angeleitet worden
sind, um als Tutoren jüngeren Schülern fachliche Hilfen bei den Hausaufgaben zu geben.

Auch der Umgang mit dem PC und dem Internet ist in der Erprobungsstufe ein Thema. Ältere Schüler betreuen in einem PC-Kurs Fünftklässler, geben ihnen Hilfestellung beim Umgang mit verschiedenen Programmen, weisen sie auf Gefahren im Internet hin und helfen ihnen beim Erwerb eines Internetführerscheins.
Die Klassen 5 sind neu zusammengesetzt. Es treffen Kinder mit verschiedenen sozialen Erfahrungen aufeinander. Deshalb sehen wir hier die große Chance, ein von gegenseitigem Verständnis und Respekt geprägtes Miteinander zu erproben und in der Gesellschaft anerkannte soziale Verhaltensstrategien zu entwickeln. Mit dem Projekt „Gemeinschaft stärken“ für Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 5 fördern wir das Gemeinschaftsgefühl und auch die Mitverantwortung für andere.

Schulgesetz NRW vom 27.06.2006
§ 13 Erprobungsstufe
(1) In der Hauptschule, der Realschule und im Gymnasium werden jeweils die Klassen 5 und 6 als Erprobungsstufe geführt.

(2) Die Erprobungsstufe dient der Erprobung, Förderung und Beobachtung der Schülerinnen/Schüler, um in Zusammenarbeit mit den Eltern die Entscheidung über die Eignung der Schülerinnen/Schüler für die gewählte Schulform sicherer zu machen.

(3) Am Ende der Erprobungsstufe entscheidet die Klassenkonferenz, ob die Schülerin/der Schüler den Bildungsgang in der gewählten Schulform fortsetzen kann. Nach jedem Schulhalbjahr in der Erprobungsstufe befindet sie außerdem darüber, ob sie den Eltern leistungsstarker Schülerinnen und Schüler der Hauptschule einen Wechsel ihres Kindes zur Realschule oder zum Gymnasium und den Eltern leistungsstarker Schülerinnen und Schüler der Realschule einen Wechsel zum Gymnasium empfiehlt.

Verordnung über die Ausbildung in der Sekundarstufe I – AO-SI
§10 Gliederung und Dauer der Erprobungsstufe
(1) In der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium sind die Klassen 5 und 6 eine pädagogische Einheit (Erprobungsstufe). Die Schülerinnen und Schüler gehen ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über.
(2) Die Ausbildung in der Erprobungsstufe dauert höchstens drei Jahre. Die Klasse 5 kann einmal gemäß § 20 Abs. 4 freiwillig wiederholt werden.
(3) In der Erprobungsstufe werden dreimal im Schuljahr Erprobungsstufenkonferenzen durchgeführt, in denen über die individuelle Entwicklung der Schülerin/des Schülers, über etwaige Schwierigkeiten, deren Ursachen und mögliche Wege zu ihrer Überwindung und über besondere Fördermöglichkeiten beraten wird.

§11 Wechsel der Schulform während der Erprobungsstufe
Stellt die Erprobungsstufenkonferenz fest, dass eine Schülerin/ein Schüler der Klasse 5 in einer anderen Schulform besser gefördert werden kann, so teilt sie dies den Eltern mit und empfiehlt ihnen, einen Wechsel der Schulform zum Ende des Schuljahres zu beantragen.

§12 Abschluss der Erprobungsstufe
(1) Vor Abschluss der Erprobungsstufe prüft die Erprobungsstufenkonferenz unter Berücksichtigung des Leistungsstandes und der zu erwartenden Entwicklung der Schülerin/ des Schülers, ob die gewählte Schulform weiterhin besucht oder die Schulform gewechselt werden soll. Soll ein Schulformwechsel empfohlen werden, ist dies den Eltern spätestens sechs Wochen vor Schuljahresende schriftlich mitzuteilen und gleichzeitig ein Beratungstermin anzubieten.

(2) Die Schule empfiehlt versetzten Schülerinnen und Schülern der Hauptschule den Übergang in die Klasse 7 der Realschule oder der Realschule in der Aufbauform, der Klasse 6 des Gymnasiums oder der Klasse 7 des Gymnasiums in der Aufbauform, wenn die Versetzungskonferenz festgestellt hat, dass sie dafür geeignet sind. Versetzte Schülerinnen und Schüler der Realschule können unter den gleichen Voraussetzungen in die Klasse 7 des Gymnasiums oder des Gymnasiums in der Aufbauform wechseln. Über den empfohlenen Schulwechsel entscheiden die Eltern.

(3) Nicht versetzte Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums oder der Realschule können die Klasse 6 der besuchten Schulform wiederholen, wenn dadurch die Höchstdauer der Ausbildung in der Erprobungsstufe nicht überschritten wird (§ 10 Abs. 2) und die Versetzungskonferenz feststellt, dass auf Grund der Gesamtentwicklung danach die Versetzung erreicht werden kann.Nicht versetzte Schülerinnen und Schüler der Realschule gehen in die Klasse 7 der Hauptschule über.

(4) Nicht versetzte Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums und der Realschule setzen bei einem Wechsel in die Gesamtschule dort die Schullaufbahn in der Klasse 7 fort.