Abschlüsse
Schulabschlüsse (Realschule) nach APO-S I
Folgende Abschlüsse können an einer Realschule erreicht werden:
(siehe: Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I – APO-S I):
1. Erster Schulabschluss (nach § 40)
• Erreicht mit der Versetzung in die Klasse 10
• Im Fall der Nichtversetzung erwirbt die Schülerin oder der Schüler diesen Abschluss, wenn sie oder er die Versetzungsanforderungen der Hauptschule gemäß den §§22 Absatz 1, 25 Absatz 1 und 2 erfüllt.
2. Erweiterter Erster Schulabschluss (nach § 41)
(a) Höchstens eine mangelhafte Leistung in Deutsch, Mathematik, dem Lernbereich Gesellschaftslehre (Geschichte, Erdkunde, Politik) oder dem Lernbereich Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Chemie)
(b) Maximal zwei mangelhafte Leistungen in allen erteilten Fächern (Französisch entfällt)
3. Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) (nach § 42)
• Erreicht, wenn die Versetzungsbestimmungen der Realschule erfüllt sind; die schlechtesten Leistungen, die möglich sind (bei entsprechendem Ausgleich):
Fächergruppe I (Deutsch, Mathematik, Englisch,Wahlpflichtfach I) | Fächergruppe II (übrige Fächer) | |
---|---|---|
5 3 4 4 | 5(6) andere 4 | |
4 4 4 4 | 5(6) 5 3 andere 4 |
4. Mittlerer Schulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (nach § 43)
Diesen Abschluss erhält der Schüler, der mindestens folgende Leistungen erreicht hat:
Fächergruppe I (Deutsch, Mathematik,Englisch) | Fächergruppe II (übrige Fächer) | |
---|---|---|
4 3 2(1) | 3 und besser | |
3 3 3 | 4 4 4(5) 2 2 2 andere 3 | |
3 3 2 | 4 4 4(5) 2 2 andere 3 | |
3 2 2 | 4 4 4(5) 2 andere 3 | |
2 2 2 | 4 4 4(5) andere 3 |