Abschlüsse

Schulabschlüsse (Realschule) nach AO SI

Folgende Abschlüsse können an einer Realschule erreicht werden:
(siehe: Verordnung über die Ausbildung in der Sekundarstufe I – AO-SI):

1. Hauptschulabschluss (Klasse 9) (nach § 29 Abs.3)
• erreicht mit der Versetzung in die Klasse 10
• wenn am Ende der Klasse 9 mindestens folgende Noten erreicht sind: ( § 24 Abs. 1 und 2)

Versetzung 7-9Versetzung in Klasse 10 Typ A
§ 24 Abs. 1§ 24 Abs. 1
Fächergruppe IFächergruppe IIFächergruppe IFächergruppe II
Deutsch, Mathematik, Englischübrige FächerDeutsch, Mathematikübrige Fächer einschl. Englisch
5 4 45(6) andere 45 45(6) andere 4
4 4 45(6) 5 andere 44 45(6) 5 andere 4

2. Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (nach§ 30 Abs.3 mit VV zu § 30)
(a) höchstens eine mangelhafte Leistung in Deutsch, Mathematik, dem Lernbereich Gesellschaftslehre (Geschichte, Erdkunde, Politik) oder dem Lernbereich Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Chemie)
(b) maximal zwei mangelhafte Leistungen in allen erteilten Fächern (Französisch entfällt)

3. Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) (nach § 31 Abs. 1)
• erreicht, wenn die Versetzungsbestimmungen der Realschule erfüllt sind; die schlechtesten Leistungen, die möglich sind (bei entsprechendem Ausgleich):

§ 24 Abs. 1
Fächergruppe IFächergruppe II
Deutsch, Mathematik, Englisch,Wahlpflichtfach Iübrige Fächer
5 3 4 45(6) andere 4
4 4 4 45(6) 5 3 andere 4

4. Fachoberschulreife mit Qualifikation (nach § 32 Abs. 1)
diesen Abschluss erhält der Schüler, der mindestens folgende Leistungen erreicht hat:

§ 24 Abs. 1
Fächergruppe IFächergruppe II
Deutsch, Mathematik,Englischübrige Fächer
4 3 2(1)3 und besser
3 3 34 4 4(5) 2 2 2 andere 3
3 3 24 4 4(5) 2 2 andere 3
3 2 24 4 4(5) 2 andere 3
2 2 24 4 4(5) andere 3