Corona-News vom 27.05.2021
Präsenzunterricht für alle ab Montag, 31.05.2021
Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
ab Montag, 31.05.2021 dürfen alle (!) Schülerinnen und Schüler im Oberbergischen Kreis wieder in den Präsenzunterricht wechseln. Dies teilte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 26.05.21 mit.
Zu Beginn der ersten Stunde am Montag und am Mittwoch werden alle Schülerinnen und Schüler einen COVID-19-Schnelltest durchführen. Die Hygienevorschriften (Hände regelmäßig waschen und desinfizieren, Maske tragen, Abstand halten) müssen weiterhin eingehalten werden.
Wir unterrichten nach dem regulären Stundenplan.
Es freut uns sehr, dass wir alle Schülerinnen und Schüler wiedersehen werden und wünschen allen einen guten RE-START in den Präsenzunterricht.
Mit freundlichem Gruß
Ihr Schulleitungsteam
Corona-News vom 19.05.2021
Wechselunterricht ab Mittwoch, 26.05.2021
Liebe Eltern,
die Inzidenz im Oberbergischen Kreis liegt seit dem letzten Wochenende stabil unter 165, sodass wir nach Pfingsten die Schule wieder für den Wechselunterricht in den Klassen öffnen dürfen, vorausgesetzt, die Inzidenz bleibt in der gesamten Woche stabil unter 165.
Wir freuen uns sehr, dass wir unsere Schülerinnen und Schüler der Stufe 5 – 9 nach langer Zeit wieder in der Schule begrüßen dürfen. Die Stufe 10 kommt wie bisher in voller Klassenstärke.
Wir beginnen mit dem Wechselunterricht am Mittwoch, 26.05.2021. Die Einteilung der Klassen in die Gruppen A und B nehmen die Klassenlehrer und Klassenlehrerinnen vor.
Hier finden Sie den Plan bis zum 04.06.2021.
Mittwoch 26.05.2021 Gruppe A – Präsenzunterricht, Gruppe B – Distanzunterricht
Donnerstag 27.05.2021 Gruppe B – Präsenzunterricht, Gruppe A – Distanzunterricht
Freitag 28.05.2021 Gruppe A – Präsenzunterricht, Gruppe B – Distanzunterricht
Montag 31.05.2021 Gruppe B – Präsenzunterricht, Gruppe A – Distanzunterricht
Dienstag 01.06.2021 Gruppe A – Präsenzunterricht, Gruppe B – Distanzunterricht
Mittwoch 02.06.2021 Gruppe B – Präsenzunterricht, Gruppe A – Distanzunterricht
Donnerstag 03.06.2021 Fronleichnam
Freitag 04.06.2021 beweglicher Ferientag
Sollte die Inzidenz 5 Tage stabil unter 100 bleiben, kehren wir am 31.05.2021 zu einem „angepassten Präsenzunterricht“ zurück. Darüber informieren wir Sie rechtzeitig.
Wir unterrichten nach dem regulären Stundenplan.
Alle Schülerinnen und Schüler müssen vor Unterrichtsbeginn zweimal pro Woche unter Anleitung der Lehrkräfte einen COVID-19-Antigen-Selbsttest durchführen. Schülerinnen und Schüler, die sich weigern einen Test durchzuführen, dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
Auch wenn die Sehnsucht nach persönlicher Begegnung, Spaß und Spiel in den Pausen groß ist, müssen wir im Schulgebäude und auf dem Schulgelände selbstverständlich nach wie vor die Hygienevorschriften einhalten, wie z.B. Abstand halten, Hände regelmäßig waschen und desinfizieren, (medizinische) Masken tragen. Der VRS/ die OVAG teilte mit, dass jeder, der mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule fährt, in Bus und Bahn eine FFP2-Maske tragen muss.
Klassenarbeiten dürfen nur in der Schule geschrieben werden. Die Lehrkräfte können für den schriftlichen Leistungsnachweis die komplette Klasse in die Schule bestellen. Über die Termine für die Klassenarbeiten informieren die Klassen- oder Fachlehrer.
Wir wünschen Ihren Kindern einen guten Schulstart nach den Pfingstferien und hoffen, dass wir die Kinder bis zum Schuljahresende wieder in Präsenz unterrichten können.
Mit freundlichem Gruß
Ihr Schulleitungsteam
Corona-News vom 03.05.2021
Schulbetrieb
- Der Schulbetrieb findet im Oberbergischen Kreis aufgrund der angespannten Pandemielage grundsätzlich bis auf Weiteres nur im Distanzunterricht statt, denn bei einer regionalen 7-Tage-Inzidenz von mehr als 165 ist Präsenzunterricht untersagt. Abschlussklassen sind davon ausgenommen.
Abschlussprüfungen ZP 10
- Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, sind kein Unterricht im Sinne des Bundesgesetzes und bleiben daher von den Einschränkungen des Präsenzbetriebs unberührt. Die ZP 10 wird planmäßig durchgeführt.
Teilnahme an Abschlussprüfungen ZP 10
- Schülerinnen, die von Quarantänemaßnahmen der Gesundheitsämter betroffen sind, können trotzdem (mit einem negativen Bürger-Coronatest) an den Prüfungen der ZP 10 teilnehmen, ggf. werden sie räumlich getrennt von den anderen untergebracht. (Das Benutzen von ÖPNV für den Schulweg ist verboten.)
Notbetreuung
- Das Angebot der Notbetreuung besteht für Schülerinnen und Schüler der Klasse 5 und 6. Anmeldeformulare erhalten Sie im Sekretariat.
Corona-Selbsttests
- Die Teilnahme von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften am Präsenzunterricht setzt wöchentlich zwei TestsAlternativ kann der Nachweis über eine negative, höchstens 48 Std. zurückliegende Testung vorgelegt werden. Testverweigerer und positiv Getestete werden von der Schulleitung vom Präsenzunterricht ausgeschlossen. Bleibt ein Schüler/ eine Schülerin dem Unterricht fern, weil er/ sie den Test verweigert, gelten die Fehlzeiten als unentschuldigt. Wer den Test verweigert, hat keinen Anspruch auf Distanzunterricht. Es erfolgt lediglich (in UNTIS) eine Information darüber, welcher Unterrichtsstoff vermittelt wurde.
Klassenarbeiten
- Solange ausschließlich Distanzunterricht erteilt wird, können in der Regel keine Klassenarbeiten geschrieben werden. Deshalb hat das MSB die Zahl der Klassenarbeiten reduziert: Im laufenden 2. Halbjahr 20/21 muss nur eine Klassenarbeit geschrieben werden. Schülerinnen und Schüler der Stufe 10 schreiben zwei Arbeiten: eine Klassenarbeit und die ZP 10.
Bildung konstanter Lerngruppen
- Grundsätzlich ist im Unterricht die Durchmischung von Lerngruppen zu vermeiden. Da die Differenzierung an der Realschule Hauptfachcharakter hat, dürfen Fremdsprachen und die anderen Wahlpflichtfächer in konstanten Lerngruppen unterrichtet werden. Die feste Sitzordnung in der Differenzierung ist zu dokumentieren. (WPU wird wieder ab dem 10.05.21 umgesetzt)
Corona- News vom 11.02.2021
Regelungen für den Sportunterricht
Auch im Fach Sport findet der Unterricht grundsätzlich statt. Er soll, wann immer es die Witterung zulässt, im Freien stattfinden. Beim Sportunterricht in der Halle ist grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Nur bei Phasen intensiver, körperlicher Daueranstrengung soll auf das Tragen eines Schutzes verzichtet werden.
Regelungen für den Distanzunterricht
Die Schülerinnen und Schüler der Stufen 5-9 werden auf Distanz unterrichtet.
Für den Distanz-Unterricht gelten folgende Regelungen:
1) Wir führen Unterricht nach dem Stundenplan (siehe UNTIS) von 7.55 h -13.15 h durch.
2) Zu Beginn jeder (!) Stunde kontrollieren die Lehrkräfte die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler, die melden sich kurz mit einem „Hallo / Guten Morgen“ an.
3) Die Lehrkraft teilt die Aufgabe für die Stunde mit. Die Schülerinnen und Schüler der höheren Klassen können auch Wochenplanaufgaben bekommen.
4) Am Ende der Stunden senden die Schülerinnen und Schüler erste Ergebnisse, die die Lehrkraft zur Kenntnis nimmt bzw. zur Bewertung heranzieht. Hausaufgaben können auch nachmittags bis. ca. 17.00 h gesendet werden.
5) Die Lehrkraft steht während der Unterrichtsstunde für Fragen der Schülerinnen und Schüler zur Verfügung.
6) In der Zeit zwischen 17.00 h bis 7.55 h des Folgetages respektieren wir unsere Freizeit bzw. unsere Privatsphäre.
Schutzmaßnahmen an der Realschule Hepel
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
Die Entwicklung des Infektionsgeschehens macht es weiterhin erforderlich, dass in der Schule verschiedene Hinweise und Empfehlungen zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus beachtet werden müssen.
- Richtiges Lüften
Das Umweltbundesamt hat eine Handreichung zum richtigen Lüften in Schulen erarbeitet, um das Risiko zu reduzieren, sich mit dem Corona Virus zu infizieren.
Die Empfehlungen lauten:
- Stoßlüften alle 20 Minuten,
- Querlüften wo immer es möglich ist,
- Lüften während der gesamten Pausendauer.
Da die Temperaturen im Herbst/ Winter nun sinken werden, empfehlen wir allen Schülerinnen und Schülern, sich im Unterricht stets warm anzuziehen.
- Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung
Eine weitere und etablierte Maßnahme zum Infektionsschutz in den Schulen ist das ständige Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, im Unterricht, im Gebäude und auf dem Schulhof.
- Verhalten bei Symptomen einer Krankheit
Sollte Ihr Kind Erkältungssymptome zeigen, darf es die Schule zunächst nicht besuchen. Bitte beobachten sie ihr Kind 48 Stunden, ob es weitere typische Symptome einer Erkrankung mit COVID 19, wie z.B. Fieber, Halsschmerzen, Atembeschwerden, Verlust des Geschmackssinns, … entwickelt. Wenn ja, suchen Sie bitte umgehend einen Arzt auf. Wenn nicht, darf Ihr Kind wieder die Schule besuchen.
Schülerinnen und Schüler, die im Unterricht Symptome entwickeln, müssen sofort den Klassenraum verlassen und im Sanitätsraum darauf warten, von den Eltern abgeholt zu werden. Die Eltern werden gebeten die Krankheitssymptome von einem Arzt untersuchen lassen.
Darüber hinaus gelten auch weiterhin die vereinbarten Maßnahmen, wie Einbahnstraßenregelung, versetzte Anfangszeiten und versetzte Pausenzeiten.
Ihre/ Eure Schulleitung